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Sicherheitstechnische und Messtechnische Kontrolle

Die Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPBetreibV) schreibt sicherheitstechnische (STK) und messtechnische Kontrollen (MTK) vor. Diese Verordnung gilt für Medizinprodukte, die zu gewerblichen und wirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden und in deren Gefahrenbereich Arbeitnehmer beschäftigt sind. Nach erfolgreicher Kontrolle werden die Medizinprodukte mit einer entsprechenden Prüfplakette gekennzeichnet.

Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)

Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) erfolgt in bestimmten Prüfrhythmen, um rechtzeitig schwerwiegende Mängel an den medizinischen Erzeugnissen und Geräten aufspüren zu können. Welche Kontrollen und Prüfungen durchgeführt werden müssen, ist vom jeweiligen Gerät und dessen Funktionen sowie Anwendungsgebiet abhängig. Der Prüfungsinhalt wird vom jeweiligen Gerätehersteller festgesetzt. Wenn der Hersteller keine sicherheitstechnische Kontrolle vorgeschrieben und auch nicht ausgeschlossen hat, muss der Eigentümer eine solche Kontrolle in angemessenen Fristen, spätestens alle 2 Jahre, durchführen oder durchführen lassen.

Sicherheitstechnische Kontrollen dürfen nur Personen durchführen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen bietet, hinsichtlich der Kontrolltätigkeit keiner Weisung unterliegt sowie Personen, die über geeignete Mess- und Prüfeinrichtungen verfügen (§ 6 Abs. 4 MPBetreibV).

Das Ergebnis der Sicherheitsprüfung wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert. Das Prüfprotokoll muss mindestens bis zur nächsten STK aufbewahrt werden. Wenn die Prüfung erfolgreich war, wird eine STK Prüfplakette an das medizinische Gerät angebracht. Mit einer STK-Prüfplakette kann festgehalten werden, wann die nächste Prüfung fällig ist.

Messtechnische Kontrolle (MTK)

Messtechnische Kontrollen werden durchgeführt, um feststellen zu können, ob die vom Hersteller in der Gebrauchsanweisung angegebenen Fehlergrenzen eingehalten werden. Solche Kontrollen werden beispielsweise für Blutdruckmessgeräte durchgeführt.

Messtechnische Kontrollen dürfen nur für das Messwesen zuständige Behörden sowie Personen, welche die Voraussetzungen des § 6 Abs. 4 MPBetreibV für messtechnische Kontrollen erfüllen, durchführen. Die Ergebnisse der messtechnischen Kontrolle müssen anschließend in einem Medizinproduktebuch dokumentiert werden.

Der Kontrolleur muss anschließend nach erfolgreicher messtechnischer Kontrolle die medizinischen Produkte bzw. Geräte mit einer MTK-Prüfplakette (gemäß § 11 Abs. 8 MPBetreibV) kennzeichnen. Auf der MTK-Prüfplakette muss hervorgehen, wann die nächste MTK-Prüfung durchzuführen ist sowie welche Behörde oder Person die messtechnische Kontrolle durchgeführt hat.

Konstanz-Prüfung Ihrer Röntgenanlage 

BWG Prüfung Hugo Rost & Co. GmbHGemäß der Strahlenschutzverordnung sind Betreiber einer Röntgenanlage zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet. Nutzen Sie den Vorteil unseres „Komplett-Pakets“ und lassen Sie sich von uns ein auf Ihre Anlage und die gesetzlichen Bestimmungen zugeschnittenes Service-Paket mit Konstanz-Prüfungen anbieten. Wir sind aber auch Ihr fachkundiger zugelassener Partner bei allen anderen Fragen zu folgenden Themen:

  • Abnahme- und Teilabnahmeprüfungen nach DIN 6868
  • Abnahmeprüfungen für Bilddokumentationssysteme nach DIN 6868-56
  • Konstanzprüfungen 
    • der Filmverarbeitung
    • der Strahler und Durchleuchtung nach DIN 6868 Teil 3
    • Monitore / Bildwiedergabegeräte nach DIN 6857
  • Kassettenprüfung auf Anpressdruck und Lichtdichtheit nach DIN 6832 Teil 2
  • Folienprüfung auf Gleichmäßigkeit der Verstärkung nach DIN 6868 Teil 2
  • Röntgenfilmbetrachtungsgeräteprüfung nach DIN 6856 Teil 2
  • Dunkelkammerprüfung nach DIN 6868 Teil 2

Helligkeitsmessung / Umgebungslichtmessung

Die Beleuchtungsstärke in den Räumen (Befundung, Betrachtung, Behandlung) ist in der DIN 6868 157 und QS-RL vorgeschrieben. Eine ausreichende Lichtstärke des Monitors und eine entsprechende (z. T. sehr niedrige) Beleuchtungsstärke des Raumes wird vom Gesetzgeber gefordert.

Hugo Rost bietet hierzu ein kleines Messgerät an, mit dem der Strahlenschutzbeauftragte / -verantwortliche die erforderlichen Messungen selbst durchführen kann. Die Festlegung der Raumklassen gem. der neu überarbeiteten DIN 6868-157 muss vom Strahlenschutzbeauftragen / -verantwortlichen vorgenommen werden.

Hier geht es zum Beleuchtungsstärkemessgerät

Schürzenprüfung mit automatisierten Tisch von Hugo Rost GmbH

Prüfung von Schutzkleidung, Schürzenprüfung

In der DIN 6857 Teil 2 ist die Qualitätsprüfung von in Gebrauch befindlicher Schutzkleidung festgelegt. Ergänzend gelten die Normen DIN EN 61331 Teil 3 Schutzkleidung und Gonadenschutz. Die Normierung unter 6857-2 -4.1.1 legt ebenfalls die arbeitstägliche Prüfung fest.

Weiterhin legt die Norm unter 6857-2 -4.2 mindestens einmal pro Jahr eine Tastprüfung fest.

Schürzenprüfung mit automatisiertem Tisch von Hugo Rost GmbHDer von Hugo Rost & Co. GmbH entwickelte automatisierte Schürzenprüftisch reduziert den Prüfaufwand erheblich.  Ein elektrisch verschiebbarer Tisch in Verbindung mit einem C-Bogen vermeidet das händische Verschieben der schweren Röntgenschürzen. 

mehr zu Prüfung Ihrer Schutzkleidung

 

Kassettenprüfung

Wir überprüfen Ihre Kassetten als DR (Direktradiographiesysteme) oder Ihre Speicherfoliensysteme CR (computed radiography). Die regelmäßigen Prüfungen sind durch die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)  festgelegt. Je nach verwendetem System sind unter anderem folgende Prüfungen erforderlich:

  • Anpressdruck und Lichtdichtheit nach DIN 6832 Teil 2
  • Folienprüfung auf Gleichmäßigkeit der Verstärkung nach DIN 6868 Teil 2
  • Röntgenfilmbetrachtungsgeräteprüfung nach DIN 6856 Teil 2
  • Dunkelkammerprüfung nach DIN 6868 Teil 2

Artefaktfreiheit

Ein Artefakt verändert künstliche einen Befund (Röntgenbild). Dies kann eine auffällige Schattierung sein, die wie eine (krankhafte) Veränderung erscheint, jedoch durch technische Fehler bedingt ist. Die Prüfung auf Artefaktfreiheit ist daher besonders wichtig und gibt Ihnen Sicherheit bei der Befundung.

 

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Prüfung von Schutzkleidung, Schürzenprüfung

In der DIN 6857 Teil 2 ist die Qualitätsprüfung von in Gebrauch befindlicher Schutzkleidung festgelegt. Ergänzend gelten die Normen DIN EN 61331 Teil 3 Schutzkleidung und Gonadenschutz. Die Normierung unter 6857-2 -4.1.1 legt ebenfalls die arbeitstägliche Prüfung fest.

Weiterhin legt die Norm unter 6857-2 -4.2 mindestens einmal pro Jahr eine Tastprüfung fest

Was ist betroffen: Schürzen, jeweils Rock und Weste Schilddrüsen- und Kopf-Schutz

Was führen wir durch: Tastprüfung gemäß DIN 6857-2 -4.2 (jährlich erforderlich) oder Vollumfängliche Prüfung nach DIN 6857-2 auf Ihrem Röntgengerät

Wer führt durch: unsere nach StrlSchV (Strahlenschutzverordnung) zugelassenen Röntgentechniker

Sie erhalten: Dokumentation der durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnis Erstellung eines Prüfprotokolls und Markierung der Defekte

Wichtig: Die Prüfung erfolgt kundenseitig am jeweiligen Standort sofern ein Durchleuchtungsgerät zur Verfügung gestellt werden kann. Die zu prüfenden Teile stehen jeweils zum vereinbarten Termin bereit. Alternativ können die Teile bei der Firma Hugo Rost in Kiel geprüft werden. Die Schürzenprüfung und Prüfung weiterer Schutzkleidung wird nach Aufwand berechnet.

Eine professionelle Überprüfung Ihrer Röntgenschutzkleidung dient Ihrer Sicherheit. Hugo Rost steht Ihnen hierbei mit seinem Fachwissen gerne zur Seite. Machen Sie den Test und fragen Sie uns jetzt an !

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Planung / Umzug

Die Firma Hugo Rost steht Ihnen mit über 70 Jahren Erfahrung bei allen Fragen rund um Röntgentechnik zu Verfügung. Wir beraten Sie bei der Planung, stehen Ihnen bei Installation und Abnahme zu Seite und übernehmen auch anschließend die fachgerechte Wartung und regelmäßige Überprüfung Ihrer Anlage.

Wir arbeiten mit namhaften Herstellern zusammen und können jede Lösung für Human- und Veterinär-Praxen anbieten. Steht eine Digitalisierung Ihrer Röntgenanlage an oder planen Sie eine Umrüstung, Modernisierung oder den Austausch Ihrer vorhandenen Anlage ? Sie erhalten bei uns nicht nur konventionelle Röntgentechnik sondern auch aktuelle Speicherfoliensysteme und volldigitale Direktradiographie-Systeme auf Basis moderner Röntgen-Flachdetektoren.

unsere Planungsleistungen Ihrer Röntgenanlage umfassen

  • Strahlenschutzplanung, Strahlenschutzberechnungen
  • Raumplanung
  • ggf. Überwachung der erforderlichen baulichen Maßnahmen
  • Lieferung und Installation aller Röntgenkomponenten
  • Vernetzung Ihrer Praxis, Röntgenserver
  • Installation der Bildbetrachtungs- und Bearbeitungssoftware
  • Einweisung und Schulung
  • Betreuung bei der Abnahme
  • ggf. spätere Wartung und Überprüfung gem. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • sicherer Einsatz von Röntgeneinrichtungen
  • fachgerechte Planung von Beginn an
  • konformer Schutz der Anwender und Patienten vor ionisierenden Strahlen
  • Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber der Gesundheit von Patienten und Anwendern.
  • Rechtssicherheit gemäß Röntgen- und Strahlenschutzverordnung.umzug roentgenanlage hugo rost gmbh

 Bei Umzug Ihrer Röntgenanlage in ein neues Gebäude übernehmen wir

  • Überprüfung vor Abbau auf Funktion
  • Abbau der Röntgenanlage und Transport
  • ggf. fachgerechte Einlagerung und Versicherung
  • Aufbau und Inbetriebnahme mit Übergabeprotokoll
  • Vorbereitung für die Abnahmeprüfung durch TÜV

 

 

 

 

 

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Retrofit Ihrer Röntgenanlage

Die Modernisierung einer Röntgenanlage betrifft meist die Aufnahmetechnik. Üblicherweise kann die vorhandene Nasstechnik problemlos in ein digitales CR- oder DR-System geändert werden. Die vorhandene Buckylade mit den Maßen 35 x 43 cm ist Standard bei den marktüblichen Systemen und erfordert keine Umbauten. Anbieter digitaler Systeme berücksichtigen dies in ihren Produkten.

Mit dem Schritt in die Digitalisierung eröffnen sich eine Vielzahl praktischer Vorteile, sowohl bei Handhabung, wie auch bei der Auswertung Ihrer Röntgenaufnahmen.

Ob CR- oder DR-Technik, heutige Systeme bieten bis zur DICOM gerechten Archivierung im PACS  zahlreiche zeitsparende und qualitätsverbessernde Funktionen.

Organbezogenes Bildprozessing, reduzierte Einstellungszeit und softwarebasierte Röntgenhelfer machen aus Ihrer bewährten Anlage ein zeitgemäßes kostensparendes System für die Zukunft.

Die höhere Bildqualität, die Integration des Patientenmanagementsystems und integrierte Diagnostikwerkzeuge werden Ihre Patienten und Ihr Fachpersonal zu schätzen wissen.

Reparatur

Röntgenanlagen erreichen sehr hohe Betriebszeiten. Der Austausch der Strahler und Detektoren gegen höherwertige Systeme, die Umstellung auf digitale Verfahren, oder die Reparatur der hochwertigen Komponenten sind übliche Arbeiten im Lebenszyklus einer Röntgenanlage.

Die Firma Hugo Rost steht Ihnen mit ihrer Erfahrung und den nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geschulten Mitarbeitern gerne jederzeit zur Verfügung. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich unvertretbar, sind wir bei der Verwertung Ihrer Altanlage gerne behilflich. Wir verfügen in der Regel auch über einen Pool von Gebrauchtanlagen, die ggf. im Austausch zum Einsatz kommen können.

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Strahlenschutz

Der Strahlenschutz unterscheidet zwischen baulichem- und apparativen Strahlenschutz. Baulicher Strahlenschutz beginnt immer bei der Planung erforderlicher Räumlichkeiten für eine zukünftige Röntgenanlage. Röntgen-, Gamma- und elektromagnetische Strahlen treten nicht nur in medizinischen Bereichen, sondern auch in Industrie und Forschung auf. Hugo Rost hat langjährige Erfahrung bei der Beratung, Auslegung und Planung.

Nachträgliche Schutzvorrichtungen können erforderlich werden sobald Änderungen an bestehenden Röntgensystemen erfolgen.

bleischutzwand hugo rost

Beispiel einer Strahlenschutzwand

Hugo Rost entwickelt und fertig industrielle Röntgen- und CT-Anlagen, die vollumfänglich den geforderten apparativen Strahlenschutzbedingungen entsprechen. Mittels spezieller Berechnungs- und ggf. Messverfahren werden auch komplexe Anforderungen gewissenhaft erfüllt. Das Team von Hugo Rost unterstützt Sie oder Ihren planenden Architekten bei der normgerechten Auslegung des Strahlenschutzes. Sprechen Sie uns gerne an, wir finden auch in Ihrem Fall ein Lösung.

 

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