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Konstanz-Prüfung Ihrer Röntgenanlage 

Gemäß der Röntgenverordnung

 

sgdfgdfgind Betreiber einer Röntgenanlage zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet. Nutzen Sie den Vorteil unseres „Komplett-Pakets“ und lassen Sie sich von uns ein auf Ihre Anlage und die gesetzlichen Bestimmungen zugeschnittenes Service-Paket mit Konstanz-Prüfungen anbieten. Wir sind aber auch Ihr fachkundiger zugelassener Partner bei allen anderen Fragen zu folgenden Themen:

  • Abnahme- und Teilabnahmeprüfungen nach DIN 6868
  • Abnahmeprüfungen für Bilddokumentationssysteme nach DIN 6868-56
  • Konstanzprüfungen 
    • der Filmverarbeitung
    • der Strahler und Durchleuchtung nach DIN 6868 Teil 3
    • Monitore / Bildwiedergabegeräte nach DIN 6857
  • Kassettenprüfung auf Anpressdruck und Lichtdichtheit nach DIN 6832 Teil 2
  • Folienprüfung auf Gleichmäßigkeit der Verstärkung nach DIN 6868 Teil 2
  • Röntgenfilmbetrachtungsgeräteprüfung nach DIN 6856 Teil 2
  • Dunkelkammerprüfung nach DIN 6868 Teil 2

Die Datensicherung kann auf unserem Prüfdatenerfassungs-System SHRKAL-Med erfolgen, so haben Sie immer Ihre aktuellen Zertifikate im Zugriff.

Helligkeitsmessung / Umgebungslichtmessung

Die Beleuchtungsstärke in den Räumen (Befundung, Betrachtung, Behandlung) ist in der DIN 6868 157 und QS-RL vorgeschrieben. Eine ausreichende Lichtstärke des Monitors und eine entsprechende (z. T. sehr niedrige) Beleuchtungsstärke des Raumes wird vom Gesetzgeber gefordert.

Hugo Rost bietet hierzu ein kleines Mess-Gerät an, mit dem der Strahlenschutzbeauftragte / -verantwortliche die erforderlichen Messungen selbst duchführen kann. Die Festlegung der Raumklassen gem. der neu überarbeiteten DIN 6868-157 muss vom Strahlenschutzbeauftragen / -verantwortlichen vorgenommen werden.

Hier geht es zum Beleuchtungsstärkemessgerät.

 

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