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Konstanz-Prüfung Ihrer Röntgenanlage Konstanzprüfung an einem Philips Computertomographen

Gemäß der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV, vor dem 31.12.2018 Röntgenverordnung, RöV) sind Betreiber einer Röntgenanlage zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet. Nutzen Sie den Vorteil unseres „Komplett-Pakets“ und lassen Sie sich von uns ein auf Ihre Anlage und die gesetzlichen Bestimmungen zugeschnittenes Service-Paket mit Konstanz-Prüfungen anbieten. Wir sind aber auch Ihr fachkundiger nach Strahlensachutzverordnung zugelassener Partner bei allen anderen Fragen zu folgenden Themen:

  • Abnahme- und Teilabnahmeprüfungen nach DIN 6868
  • Abnahmeprüfungen für Bilddokumentationssysteme nach DIN 6868-56
  • Konstanzprüfungen 
    • der Filmverarbeitung
    • der Strahler und Durchleuchtung nach DIN 6868 Teil 3
    • Monitore / Bildwiedergabegeräte nach DIN 6868-57 & -157
  • Kassettenprüfung auf Anpressdruck und Lichtdichtheit nach DIN 6832 Teil 2
  • Folienprüfung auf Gleichmäßigkeit der Verstärkung nach DIN 6868 Teil 2
  • Röntgenfilmbetrachtungsgeräteprüfung nach DIN 6856 Teil 2
  • Dunkelkammerprüfung nach DIN 6868 Teil 2

BWG Prüfung Hugo Rost & Co. GmbHHelligkeitsmessung / Umgebungslichtmessung

Die Beleuchtungsstärke in den Räumen (Befundung, Betrachtung, Behandlung) ist in der DIN 6868 157 und QS-RL vorgeschrieben. Eine ausreichende Lichtstärke des Monitors und eine entsprechende (z. T. sehr niedrige) Beleuchtungsstärke des Raumes wird vom Gesetzgeber gefordert.

Hugo Rost bietet hierzu ein kleines Mess-Gerät an, mit dem der Strahlenschutzbeauftragte / -verantwortliche die erforderlichen Messungen selbst duchführen kann. Die Festlegung der Raumklassen gem. der neu überarbeiteten DIN 6868-157 muss vom Strahlenschutzbeauftragen / -verantwortlichen vorgenommen werden.

Hier geht es zum Beleuchtungsstärkemessgerät und Monitoren

 

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