Konstanz-Prüfung Ihrer Röntgenanlage
Gemäß der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV, vor dem 31.12.2018 Röntgenverordnung, RöV) sind Betreiber einer Röntgenanlage zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet. Nutzen Sie den Vorteil unseres „Komplett-Pakets“ und lassen Sie sich von uns ein auf Ihre Anlage und die gesetzlichen Bestimmungen zugeschnittenes Service-Paket mit Konstanz-Prüfungen anbieten. Wir sind aber auch Ihr fachkundiger nach Strahlensachutzverordnung zugelassener Partner bei allen anderen Fragen zu folgenden Themen:
- Abnahme- und Teilabnahmeprüfungen nach DIN 6868
- Abnahmeprüfungen für Bilddokumentationssysteme nach DIN 6868-56
- Konstanzprüfungen
- der Filmverarbeitung
- der Strahler und Durchleuchtung nach DIN 6868 Teil 3
- Monitore / Bildwiedergabegeräte nach DIN 6868-57 & -157
- Kassettenprüfung auf Anpressdruck und Lichtdichtheit nach DIN 6832 Teil 2
- Folienprüfung auf Gleichmäßigkeit der Verstärkung nach DIN 6868 Teil 2
- Röntgenfilmbetrachtungsgeräteprüfung nach DIN 6856 Teil 2
- Dunkelkammerprüfung nach DIN 6868 Teil 2
Helligkeitsmessung / Umgebungslichtmessung
Die Beleuchtungsstärke in den Räumen (Befundung, Betrachtung, Behandlung) ist in der DIN 6868 157 und QS-RL vorgeschrieben. Eine ausreichende Lichtstärke des Monitors und eine entsprechende (z. T. sehr niedrige) Beleuchtungsstärke des Raumes wird vom Gesetzgeber gefordert.
Hugo Rost bietet hierzu ein kleines Mess-Gerät an, mit dem der Strahlenschutzbeauftragte / -verantwortliche die erforderlichen Messungen selbst duchführen kann. Die Festlegung der Raumklassen gem. der neu überarbeiteten DIN 6868-157 muss vom Strahlenschutzbeauftragen / -verantwortlichen vorgenommen werden.
Hier geht es zum Beleuchtungsstärkemessgerät und Monitoren