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Seit dem 31.12.2018 gilt gem. Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung:  

Ein bundesweites Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse in der Medizin. Die Strahlenschutzverordnung legt spezifische Meldekriterien und Meldewege im Detail fest.

Neu ist, für Strahlenanwendung an Menschen in der medizinischen Forschung ist ein Anzeige- und Genehmigungsverfahren vorgesehen. Gegenüber den bisherigen Regelungen hat die Prüfung durch das BfS (Bundesamt für Strahlenschutz) innerhalb genau festgelegter Fristen zu erfolgen.

Die Augenlinsendosis beträgt nunmehr 20 mSv /KJ. Gem. Strahlenschutzgesetz StrlSchG § 78, Abs. 2, Punkt 1, gilt: Der Grenzwert der Organ-Äquivalentdosis für die Augenlinse [kurz: Augenlinsendosis] beträgt ... 20 Millisievert im Kalenderjahr.

Strahlenschutzverordnung StrlSchV § 64, Abs. 1 legt fest: Der Aufenthalt in einem Strahlenschutzbereich verpflichtet zur Dosisermittlung. Für die Augenlinsendosis heißt das, ab 15mSv muss regelmäßig gemessen werden (StrlSchV § 52, Abs. 2)

Quelle: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-medizin/bevomed/bevomed-meldesystem.html