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Aktualisierungskurse für medizinisches Personal

Hugo Rost & Co. GmbH bietet Aktualisierungskurse für Röntgenärzte, MTRA's sowie weiteres medizinisches Assistenzpersonal Röntgendiagnostik / Röntgentherapie in Zusammenarbeit mit der Uni Kiel an. Das bekannte Norddeutsche Seminar für Strahlenschutz an den Universitäten in Kiel und Greifswald hat die aktuellen Termine bekannt gegeben. Hugo Rost & Co. GmbH wird mit seinen erfahrenden Experten zu allen Fragen rund um die aktuelle Röntgentechnik auf diesen hochkarätigen Seminaren referieren.

Weitere Informationen

Seit Jahren sind die Geschäftsführer der Hugo Rost & Co. GmbH als versierte Lehrbeauftragte für die Seminare zum gesetzlich geforderten Strahlenschutz tätig. Die hohe anerkannte Kompetenz der Hugo Rost & Co. GmbH Mitarbeiter, schätzen sowohl die langjährigen Veranstalter, wie auch die begeisterten Seminarteilnehmer. Neben den Aufgaben der intensiven Beratung und fundierten Weiterbildung übernimmt Hugo Rost & Co. GmbH auch begutachtende Aufgaben in Schleswig Holstein.

Seit dem 31.12.2018 gilt gem. Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung:  

Ein bundesweites Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse in der Medizin. Die Strahlenschutzverordnung legt spezifische Meldekriterien und Meldewege im Detail fest.

Neu ist, für Strahlenanwendung an Menschen in der medizinischen Forschung ist ein Anzeige- und Genehmigungsverfahren vorgesehen. Gegenüber den bisherigen Regelungen hat die Prüfung durch das BfS innerhalb genau festgelegter Fristen zu erfolgen.

Die Augenlinsendosis beträgt nunmehr 20 mSv /KJ. Gem. Strahlenschutzgesetz StrlSchG § 78, Abs. 2, Punkt 1, gilt: Der Grenzwert der Organ-Äquivalentdosis für die Augenlinse [kurz: Augenlinsendosis] beträgt ... 20 Millisievert im Kalenderjahr.

Strahlenschutzverordnung StrlSchV § 64, Abs. 1 legt fest: Der Aufenthalt in einem Strahlenschutzbereich verpflichtet zur Dosisermittlung. Für die Augenlinsendosis heißt das, ab 15mSv muss regelmäßig gemessen werden (StrlSchV § 52, Abs. 2)

Quelle:http://www.bfs.de/DE/bfs/gesetze-regelungen/strahlenschutzverordnung/strahlenschutzverordnung_node.html

 

Mammographie-Änderungen ab 1.1.2016

Mit der Veröffentlichung der DIN 6868-162 „Sicherung der Bildqualität in röntgendignostischen Betrieben – Teil 162: Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie“ im Juni 2013, sowie der DIN 6868-14 „Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben – Teil 14: Konstanzprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie“ im Juni 2015 sind, nach einer jeweiligen Übergangsfrist von 6 Monaten, diese Normen bei Neuinbetriebnahmen anzuwenden. Damit wird ein neues Verfahren zur Durchführung der Qualitätssicherung gemäß §16 der RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie verbindlich festgelegt.Zu beachten ist somit:

  • Bei Neuinbetriebnahmen ab dem 1. Januar 2014 sind die Abnahmeprüfungen nach DIN 6868-162 und die Konstanzprüfung nach PAS 1054 vorzunehmen.
  • Bei Neuinbetriebnahmen ab dem 1. Januar 2016 sind die Abnahmeprüfungen nach DIN 6868 162 und die Konstanzprüfung nach DIN 6868 – 14 vorzunehmen.
  • Bei allen Bestandsgeräten ist bis zum 30. Juni 2018 eine ergänzende, der Abnahmeprüfung entsprechende, Prüfung nach DIN 6868-162 durchzuführen und fortan sind dann die Konstanzprüfungen nach DIN 6868-14 vorzunehmen.

Jeder Betreiber einer Röntgeneinrichtung für digitale Mammographie ist für die fristgerechte Umsetzung der geforderten Abnahmeprüfungen/Konstanzprüfungen bzw. ergänzenden Prüfung gem. §16 RöV verantwortlich.Die Kontrolle der ergänzenden Prüfung bei „Bestandsgeräten“ erfolgt durch den Sachverständigen bei der nächsten wiederkehrenden Prüfung nach §18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV.

 

Die Neue DIN 6868 157 und QS-RL

Kontrollbildold

Der Gesetzgeber hat 2014 für die Zahnarztpraxen Änderungen im Prüfungsverfahren für Befundungsmonitore verabschiedet, die in diesem Jahr in Kraft treten. Hugo Rost ist Ihr Spezialist für die regelkonforme Überprüfung Ihrer Röntgenanlage, Neuinstallation oder Wartung.

Die Befundungsmonitore in Arztpraxen müssen nicht nur bestimmten technischen Anforderungen (z.B. maximale Beleuchtungsstärke, die Auflösung, maximale Display-Leuchtdichte) entsprechen, sondern auch regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden.

In der Röntgenverordnung (LA RöV) vom 4. November 2014 wurden drei Abschnitte der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL), die bundeseinheitlich die Durchführung und Bewertung der Abnahmeprüfungen und Konstanzprüfungen von Röntgeneinrichtungen regelt, geändert.

Eingefügt wurde der Passus, dass die Abnahme- und Konstanzprüfung von Bildwiedergabesystemen zur Befundung (Befundungsmonitor) nach der im Jahr 2014 erschienenen DIN 6868–157 für alle Neugeräte ab dem 1. Mai 2015 durchzuführen ist.

TOP C 04 der 74. Sitzung des LA RöV im Mai 2015

Neuerungen für die Zahnheilkunde

In der Norm wurde ein Konzept der Raumklassen (RK) eingeführt. Für die Befundung zahnärztlicher Röntgenbilder relevant sind die Raumklasse 5 – Zahnärztlicher Befundarbeitsplatz und die Raumklasse 6 – Zahnärztlicher Behandlungsplatz. Zur visuellen Prüfung der Monitore wurden neue Testbilder eingeführt, die unter www.nar.din.de abrufbar sind. Gänzlich neu ist die Verpflichtung, die Leuchtdichte der Befundungsmonitore jährlich messtechnisch zu bestimmen.

Konsequenzen für die zahnärztliche Praxis

Für Zahnarztpraxen ergeben sich nach der Änderung der Richtlinie folgende Konsequenzen: Das Prozedere für die Abnahme- und Konstanzprüfung von Befundungsmonitoren, die vor dem 1. Mai 2015 in Betrieb genommen wurden, ändert sich nicht. Das heißt, Teil- oder Abnahmeprüfungen dürfen nach Anhang C.1.1 der QS-Richtlinie durchgeführt werden. Die Konstanzprüfungen erfolgen in diesen Fällen weiterhin nach Anhang B dieser Richtlinie. Diese Systeme dürfen bis zum 1. Januar 2025 betrieben werden.

Bei allen Befundungsmonitoren, die ab dem 1. Mai 2015 in Betrieb genommen werden, sind die Abnahme- und Konstanzprüfung nach den Vorgaben der DIN 6868–157 durchzuführen. Befundungsmonitore, die am zahnärztlichen Behandlungsplatz betrieben werden sollen, müssen dann konstant eine maximale Display-Leuchtdichte von 300 cd/m² aufweisen. Die Leuchtdichte der derzeit gelieferten Monitore liegt zwischen 200 und 300 cd/m². Für die jährliche Messung der Leuchtdichte muss entweder ein externes Messgerät oder ein Monitor mit einem integrierten Messgerät erworben beziehungsweise ein Dienstleister beauftragt werden.

Hugo Rost ist als zugelassenes Unternehmen berechtigt die entsprechenden Prüfungen an Ihrer Anlage durchzuführen. Unsere qualifizierten Prüftechniker besitzen neben der Zulassung die erforderlichen Prüfgeräte. Lassen Sie sich von uns auch für Ihre Anlage ein Angebot unterbreiten.

Quelle: Bundes-Zahnärztekammer und Landeszahnärztekammer Thüringen

Was müssen Sie als Arzt in naher Zukunft berücksichtigen ?

  • bei Neuanschaffung einer Röntgenanlage müssen u.a. die Raumklassen (für die Befundung zahnärztlicher Röntgenbilder, relevant sind die Raumklasse 5 – Zahnärztlicher Befundarbeitsplatz und die Raumklasse 6 – Zahnärztlicher Behandlungsplatz) festgelegt werden (spezielles Meßgerät erforderlich)
  • die Konstanzprüfung für Neuanlagen fällt umfangreicher aus, eine Schulung ist nötig
  • verwendete Testsoftware der Monitore muss mit den neuen Testgrafiken versehen sein (bei Neuanschaffung)
  • neue Bildschirme müssen erweiterten Leuchtklassen entsprechen (bei Neuanschaffung)
  • neue Verpflichtung für Zahnärzte die Leuchtdichte der Befundungsmonitore jährlich messtechnisch zu bestimmen (Neuanlagen ab 1.5.2015)

Mit der Firma Hugo Rost steht Ihnen in allen Fragen ein seit Jahren am Markt tätiges Unternehmen hilfsbereit zur Seite. Gerne nehmen wir Ihre Wünsche und Fragen auf und beraten Sie bei der Umsetzung der neuen Richtlinien.

Seit dem 31.12.2018 gilt gem. Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung:  

Ein bundesweites Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse in der Medizin. Die Strahlenschutzverordnung legt spezifische Meldekriterien und Meldewege im Detail fest.

Neu ist, für Strahlenanwendung an Menschen in der medizinischen Forschung ist ein Anzeige- und Genehmigungsverfahren vorgesehen. Gegenüber den bisherigen Regelungen hat die Prüfung durch das BfS innerhalb genau festgelegter Fristen zu erfolgen.

Die Augenlinsendosis beträgt nunmehr 20 mSv /KJ. Gem. Strahlenschutzgesetz StrlSchG § 78, Abs. 2, Punkt 1, gilt: Der Grenzwert der Organ-Äquivalentdosis für die Augenlinse [kurz: Augenlinsendosis] beträgt ... 20 Millisievert im Kalenderjahr.

Strahlenschutzverordnung StrlSchV § 64, Abs. 1 legt fest: Der Aufenthalt in einem Strahlenschutzbereich verpflichtet zur Dosisermittlung. Für die Augenlinsendosis heißt das, ab 15mSv muss regelmäßig gemessen werden (StrlSchV § 52, Abs. 2)

Quelle:http://www.bfs.de/DE/bfs/gesetze-regelungen/strahlenschutzverordnung/strahlenschutzverordnung_node.html

 

Mammographie-Änderungen ab 1.1.2016

Mit der Veröffentlichung der DIN 6868-162 „Sicherung der Bildqualität in röntgendignostischen Betrieben – Teil 162: Abnahmeprüfung nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie“ im Juni 2013, sowie der DIN 6868-14 „Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben – Teil 14: Konstanzprüfung nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie“ im Juni 2015 sind, nach einer jeweiligen Übergangsfrist von 6 Monaten, diese Normen bei Neuinbetriebnahmen anzuwenden. Damit wird ein neues Verfahren zur Durchführung der Qualitätssicherung gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie verbindlich festgelegt.Zu beachten ist somit:

  • Bei Neuinbetriebnahmen ab dem 1. Januar 2014 sind die Abnahmeprüfungen nach DIN 6868-162 und die Konstanzprüfung nach PAS 1054 vorzunehmen.
  • Bei Neuinbetriebnahmen ab dem 1. Januar 2016 sind die Abnahmeprüfungen nach DIN 6868 162 und die Konstanzprüfung nach DIN 6868 – 14 vorzunehmen.
  • Bei allen Bestandsgeräten ist bis zum 30. Juni 2018 eine ergänzende, der Abnahmeprüfung entsprechende, Prüfung nach DIN 6868-162 durchzuführen und fortan sind dann die Konstanzprüfungen nach DIN 6868-14 vorzunehmen.

Jeder Betreiber einer Röntgeneinrichtung für digitale Mammographie ist für die fristgerechte Umsetzung der geforderten Abnahmeprüfungen/Konstanzprüfungen bzw. ergänzenden Prüfung Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) verantwortlich.Die Kontrolle der ergänzenden Prüfung bei „Bestandsgeräten“ erfolgt durch den Sachverständigen bei der nächsten wiederkehrenden Prüfung nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) .

 

Die Neue DIN 6868 157 und QS-RL

Kontrollbildold

Der Gesetzgeber hat 2014 für die Zahnarztpraxen Änderungen im Prüfungsverfahren für Befundungsmonitore verabschiedet, die in diesem Jahr in Kraft treten. Hugo Rost ist Ihr Spezialist für die regelkonforme Überprüfung Ihrer Röntgenanlage, Neuinstallation oder Wartung.

Die Befundungsmonitore in Arztpraxen müssen nicht nur bestimmten technischen Anforderungen (z.B. maximale Beleuchtungsstärke, die Auflösung, maximale Display-Leuchtdichte) entsprechen, sondern auch regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden.

In der Röntgenverordnung (LA RöV) vom 4. November 2014 wurden drei Abschnitte der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL), die bundeseinheitlich die Durchführung und Bewertung der Abnahmeprüfungen und Konstanzprüfungen von Röntgeneinrichtungen regelt, geändert.

Eingefügt wurde der Passus, dass die Abnahme- und Konstanzprüfung von Bildwiedergabesystemen zur Befundung (Befundungsmonitor) nach der im Jahr 2014 erschienenen DIN 6868–157 für alle Neugeräte ab dem 1. Mai 2015 durchzuführen ist.

TOP C 04 der 74. Sitzung des LA RöV im Mai 2015

Neuerungen für die Zahnheilkunde

In der Norm wurde ein Konzept der Raumklassen (RK) eingeführt. Für die Befundung zahnärztlicher Röntgenbilder relevant sind die Raumklasse 5 – Zahnärztlicher Befundarbeitsplatz und die Raumklasse 6 – Zahnärztlicher Behandlungsplatz. Zur visuellen Prüfung der Monitore wurden neue Testbilder eingeführt, die unter www.nar.din.de abrufbar sind. Gänzlich neu ist die Verpflichtung, die Leuchtdichte der Befundungsmonitore jährlich messtechnisch zu bestimmen.

Konsequenzen für die zahnärztliche Praxis

Für Zahnarztpraxen ergeben sich nach der Änderung der Richtlinie folgende Konsequenzen: Das Prozedere für die Abnahme- und Konstanzprüfung von Befundungsmonitoren, die vor dem 1. Mai 2015 in Betrieb genommen wurden, ändert sich nicht. Das heißt, Teil- oder Abnahmeprüfungen dürfen nach Anhang C.1.1 der QS-Richtlinie durchgeführt werden. Die Konstanzprüfungen erfolgen in diesen Fällen weiterhin nach Anhang B dieser Richtlinie. Diese Systeme dürfen bis zum 1. Januar 2025 betrieben werden.

Bei allen Befundungsmonitoren, die ab dem 1. Mai 2015 in Betrieb genommen werden, sind die Abnahme- und Konstanzprüfung nach den Vorgaben der DIN 6868–157 durchzuführen. Befundungsmonitore, die am zahnärztlichen Behandlungsplatz betrieben werden sollen, müssen dann konstant eine maximale Display-Leuchtdichte von 300 cd/m² aufweisen. Die Leuchtdichte der derzeit gelieferten Monitore liegt zwischen 200 und 300 cd/m². Für die jährliche Messung der Leuchtdichte muss entweder ein externes Messgerät oder ein Monitor mit einem integrierten Messgerät erworben beziehungsweise ein Dienstleister beauftragt werden.

Hugo Rost ist als zugelassenes Unternehmen berechtigt die entsprechenden Prüfungen an Ihrer Anlage durchzuführen. Unsere qualifizierten Prüftechniker besitzen neben der Zulassung die erforderlichen Prüfgeräte. Lassen Sie sich von uns auch für Ihre Anlage ein Angebot unterbreiten.

Quelle: Bundes-Zahnärztekammer und Landeszahnärztekammer Thüringen

Was müssen Sie als Arzt in naher Zukunft berücksichtigen ?

  • bei Neuanschaffung einer Röntgenanlage müssen u.a. die Raumklassen (für die Befundung zahnärztlicher Röntgenbilder, relevant sind die Raumklasse 5 – Zahnärztlicher Befundarbeitsplatz und die Raumklasse 6 – Zahnärztlicher Behandlungsplatz) festgelegt werden (spezielles Meßgerät erforderlich)
  • die Konstanzprüfung für Neuanlagen fällt umfangreicher aus, eine Schulung ist nötig
  • verwendete Testsoftware der Monitore muss mit den neuen Testgrafiken versehen sein (bei Neuanschaffung)
  • neue Bildschirme müssen erweiterten Leuchtklassen entsprechen (bei Neuanschaffung)
  • neue Verpflichtung für Zahnärzte die Leuchtdichte der Befundungsmonitore jährlich messtechnisch zu bestimmen (Neuanlagen ab 1.5.2015)

Mit der Firma Hugo Rost steht Ihnen in allen Fragen ein seit Jahren am Markt tätiges Unternehmen hilfsbereit zur Seite. Gerne nehmen wir Ihre Wünsche und Fragen auf und beraten Sie bei der Umsetzung der neuen Richtlinien.

Sie interessieren sich für unsere Monatsaktion / Newsletter ?

Schicken Sie uns bitte eine kurze Mail falls Sie den Newsletter erhalten möchten. Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Ihre Daten werden nur für den von Ihnen gewünschten Zweck (z. B. Übersendung des Newsletters) verwendet. Sie können die Löschung Ihrer Daten jederzeit per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder unter den im Impressum genannten Daten (Telefon, FAX, Adresse) erwirken.

Gerne stehen wir Ihnen auch bei allen anderen Fragen zur Verfügung.

Hier finden Sie unsere bisherigen und aktuellen Monatsaktionen als PDF zum Download.

NEWS 07 2017 Flyer  NEWS 06 2016 Flyer 
Juli/August 2017 Juni / Juli 2016
NEWS 03 2016 Flyer NEWS 02 2016 Flyer
März 2016 Februar 2016
NEWS 01 2016 Flyer  NEWS 12 2015 Flyer
Januar 2016 Dezember 2015
NEWS 11 2015 Flyer NEWS 06 2015 Flyer
November 2015 Juni 2015
NEWS 05 2015 Flyer NEWS 04 2015 Flyer
Mai 2015 April 2015
NEWS 03 2015 Flyer NEWS 02 2015 Flyer
März 2015  Februar 2015

Messenachlesen

 

Control 2018

Bilder von der gut besuchten Control 2018. Unsere Messebesucher haben die aktuellen Produkte sehr positiv aufgenommen.
 
Messestand Hugo Rost Control 2018
Als Messeneuheit hat die SHR ihre neue Software SHR-Viewer und SHR Controller vorgestellt. Mit dem Viewer können alle Komponenten eines 2D oder 3D Systems gesteuert werden.Mit dem SHR Controller ist es möglich die Hardware diverser Hersteller unter einer Schnittstelle zu vereinigen.Weiterhin wurde die erstmalige Integration der von Hugo Rost entwickelten Drehanodenröhre in die SHR Produktwelt gezeigt.
Messestand Hugo Rost Control 2018
 
Messestand Hugo Rost Control 2018
 
 

Control 2017

Messeauftritt Control 2017 Shake GmbH

Als Weltleitmesse für Qualitätssicherung führt die Control in Stuttgart die internationalen Marktführer zusammen. Im zentralen Element Qualitätssicherung der 2017 wieder gewachsenen Messe präsentierte die SHAKE GmbH neueste CT-Anlagen sowie aktuelle Software zur Steuerung von Röntgen- und CT-Anlagen.

Mit unseren Modellen CT 130 und CT 50 COMPACT liegen wir im Trend der CT 3D-Messinstrumente, die sich in der Fachwelt durchgesetzt haben und eine breite Nachfrage erfahren.

Unser SHR Viewer und Commander (Steuerungssoftware von 2D/3D Röntgen- und CT-Anlagen) wurden sehr positiv von den Fachbesuchern aufgenommen und bestätigen unseren Schritt unsere Produktpalette in dieser Richtung zu erweitern.

Die Rekordbeteiligung der Messe war auch auf unserem sehr gut besuchten Messestand deutlich zu spüren.

Mehr Aussteller (900 aus 30 Nationen) als je zuvor, ein Zuwachs an Ausstellungsfläche um 10%, ein neues Hallen-Layout, verbesserte Infrastruktur, und ein fachlich „rundes“ Rahmenprogramm, die Control – Internationale Fachmesse für Qualitätssicherung des Jahres 2017, ist die weltweit wichtigste Informations- und Business-Plattform für alle Belange der industriellen Qualitätssicherung für uns.

Messestand Control 2017 Shake GmbH

Messenachlese Rapid Tech 2016

Rund 4.500 Fachbesucher und Kongressgäste aus 19 Ländern interessierten sich für das Angebot der 176 Aussteller aus 17 Ländern und die Vorträge von 88 Referenten aus neun Ländern.
Das Aussteller-Plus von 21 Prozent belegen den gestiegenen Stellenwert der Rapid.Tech und die zunehmende Relevanz der generativen Technologien für immer mehr Branchen.Shake und Hugo Rost, verteten auf dem Stand der Antonius Köster GmbH & Co. KG, weckten mit dem Forschungsprojekt HybriDentCT das rege Interesse der internationalen Fachbesucher. Die hohe Genauigkeit im ym-Bereich überraschte viele Interessierte und führte zu weiteren positiven Entwicklungsabsichten.
rapid tech 2016
Die Kombination aus Röntgen-Streifenlicht-3-D-Druck ermöglicht hochpräzise Bauteile aus unterschiedlichen Modellen zu erzeugen.
Fragen von der Digitalisierung von realen Werkstücken bis zur reverse Engeneering und zur Qualitätssicherung wurden intensiv diskutiert. Aufbauend auf dem gemeinsamen Know-How sind zukünftig weitere geneinsame Schritte wie Digitalisierung von Mikrostrukturen geplant.
Die Teilnahme an der Rapid Tech hat dem Projekt neue Impulse verliehen und den eingeschlagenen Weg bestätigt. Die Shake GmbH und Hugo Rost & Co. GmbH bedanken sich bei allen Standbesuchern und Teilnehmern für die rege Anteilnahme an unserem Projekt.
Die nächste Rapid.Tech + FabCon 3.D findet vom 20. bis 22. Juni 2017 in Erfurt statt

Messenachlese Kongress Produktionsforschung 2016

Aus Berlin haben wir sehr interessante Informationen mitnehmen können und viele neue Kontakte geschlossen. Wer an der Tagungsdokumentation interessiert ist, folgt bitte diesem Link. www.kongress-produktionsforschung.de/ tagungsdokumentation
Impressionen des Kongresses wurden in einer Galerie zusammengestellt die über obigen Link erreichbar ist.

 Kongress Produktionsforschung
unsere Kongresstafel unter der Kuppel der Funkturms
Das gezeichnete Gesamtbild der Graphic Recorder kann im Zusammenhang mit dem Kongress Produktionsforschung 2016 auf unserer Firmen-Internetseite mit dem Urhebernachweis „Graphic Recording von: Gabriele Schlipf (www.momik.de), Sven Kröger (www.thegraphicalrecorder.net) und Julian Kücklich (www.playability.de), Berlin 2016“ verwendet werden. Das Werk finden Sie hier.
Weitere Informationen über Neuigkeiten der Produktionsforschung finden Sie unter www.produktionsforschung.de.

Messenachlese Control 2016

Booth Shake Gmbh and Hugo Rost GmbH Control 2016Press Release Control 2016

Dear Customers and Business Partners,
the "Control 2016" in Stuttgart is terminated and we are back at home or in the office and have taken a breath. The CONTROL 2016 was a great success. Not only that we were able to present our new SHAKE SHR CT 130 with Stripe-Light-Scanner, the HybriDentalCT and the new big X-ray system RoWi-X.
We met you and you have thankfully acknowledged our way. For that our cordial thanks.

We note, that quality is more important than quantity and that were your discussions with us. Thanks for the many encouraging conversations. We will shortly contact you regarding the topics discussed with you. If you have any questions or short-term needs please give us a call.